Anwaltskosten - gesetzlich geregelt!

Die Gebühren und Auslagen, die der Anwalt berechnen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, dem RVG, und dem dazugehörigen Vergütungsverzeichnis geregelt. Bei Tätigkeiten im Zivilrecht orientiert sich die Höhe der Gebühren an dem Wert des Gegenstandes, der von einem Anwalt bearbeitet wird. Höhere Gebühren dürfen nur im Rahmen einer zuvor getroffenen Honorarvereinbarung abgerechnet werden.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt (RVG) zum herunterladen finden Sie hier

 

           

Sehen Sie hierzu bitte auch unser Angebot für Erstberatung.

Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt auch dazu verpflichtet, unnötige Kostenrisiken für seinen Mandanten zu vermeiden und ihn entsprechend zu beraten. Wir erstellen Ihnen daher gerne einen Kostenvoranschlag über die bei uns entstehenden Kosten und eine Darstellung Ihres Kostenrisikos im Prozeßfall.

Wenn man durch anwaltlichen Rat einen aussichtslosen Prozess vermeiden kann, so liegt der Vorteil einer anwaltlichen Beratung auf der Hand. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei am Ende meist zur Kostenerstattung verpflichtet. Und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin übernommen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir selbstständig die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein und führen die erforderliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung kostenfrei.

Falls Sie einen Prozess führen müssen, sich diesen aber nicht leisten können, steht Ihnen dennoch der Rechtsweg offen. Für Bürger mit geringem Einkommen gewährt der Staat Hilfeleistungen, die sog. Beratungshilfe im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen sowie weiterführend die sog. Prozesskostenhilfe.

Auch diesbezüglich beraten wir Sie gerne.